Das Display eines von der Lehrkraft eingezogenen Handys wird beschädigt, die Lehrkraft muss kurz den Klassenraum verlassen und während dieser Zeit beschmieren die Schülerinnen und Schüler die Wände.
Glücklicherweise sind es fiktive Fallbeispiele, anhand derer Dr. jur. Florian Schröder dem Kollegium unserer Schule die rechtlichen Grundlagen der Aufsicht und der Haftung verdeutlichte.