Personaldienstleistungen
Personaldienstleistungskaufmann/-frau
Allgemeines
Personaldienstleistungskaufleute sind in Personaldienstleistungsunternehmen oder in Personalabteilungen von Unternehmen tätig. Sie übernehmen dort Aufgaben in den Bereichen Personalgewinnung, -einstellung, Personaleinsatzplanung und -durchführung, Personalsachbearbeitung sowie Personalführung und -entwicklung. Sie sind zuständig für die Kundengewinnung, -betreuung und -bindung sowie die Auftragsbearbeitung.
Personaldienstleistungskaufleute benötigen ein hohes Maß an Sicherheit in den Bereichen Kommunikation, Moderation und Konfliktlösung. Sie entwickeln Analysefähigkeiten in Bezug auf Bewerberprofile, Arbeitsplatzanforderungen im Kundenunternehmen, Marktentwicklungen sowie betriebliche Wertströme. Sie beherrschen Recherche- und Dokumentationsinstrumente und berücksichtigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Arbeitnehmerüberlassung sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Unter Beachtung von Qualitätskriterien steuern sie selbstständig Prozesse.
Aufnahmevoraussetzungen
Der Ausbildungsgang kann mit jedem Schulabschluss erlernt werden, wobei die Mehrheit der Auszubildenden über einen Realschulabschluss bzw. die allgemeine Hochschulreife verfügt.
Dauer des Bildungsgangs
Die Ausbildung beträgt in der Regel 3 Jahre.
Unterrichtsinhalte
Neben den allgemeinbildenden Fächern (u. a. Politik, Englisch, Deutsch, Sport, Religion) werden in der Berufsschule folgende Ausbildungsinhalte vermittelt.
1. Ausbildungsjahr
- Die Ausbildung verantwortlich mitgestalten
- Struktur und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes erkunden und präsentieren
- Personalsachbearbeitung durchführen
- Personal gewinnen
2. Ausbildungsjahr
- Personal einstellen
- Personaleinsatz vorbereiten und durchführen
- Personaldienstleistungen vermarkten
- Betriebliche Werteprozesse dokumentieren und auswerten
3. Ausbildungsjahr
- Aufträge akquirieren und bearbeiten
- Personal führen und fördern
- Rahmenbedingungen für Personaldienstleistungen berücksichtigen
- Berufsbezogenes Projekt planen, durchführen und auswerten
Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Lernfelder finden Sie unter: Bildungsportal NRW - Berufsbildung - Personaldienstleistung.
Unterrichtsorganisation
Ausgebildet wird in den Betrieben und an ein bis zwei Tagen in der Berufsschule.
Abschlüsse und Berechtigungen
Zwischenprüfung
In der Mitte der Ausbildung soll der Ausbildungsstand festgestellt werden, um Auszubildenden und Ausbildern eine Kontrolle über den Erfolg der Ausbildung zu ermöglichen und ggf. Korrekturen vorzunehmen. Die Zwischenprüfung beinhaltet die Themen Personaldienstleistungsmarkt und Personalsachbearbeitung. Die schriftlichen Aufgaben sind in 120 Minuten zu bearbeiten. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildung folgt die Abschlussprüfung. Sie besteht aus vier Prüfungsbereichen:
- Personalwirtschaftliche Prozesse (schriftlich 90 Minuten)
- Auftragsgewinnung, -bearbeitung und -steuerung (schriftlich 120 Minuten, mündlich 10 Minuten)
- Prüfungsbereich Personal- und Kundenberatung (mündlich 20 Minuten)
- Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich 60 Minuten)
Anmeldung
Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden so frühzeitig wie möglich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können: