Steuern

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Steuerfachangestellte/-r

Allgemeines

Steuerfachangestellte werden von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ausgebildet.

Für ihre Mandanten erstellen Steuerfachangestellte die monatliche/quartalmäßige Buchführung mit den dazugehörenden Auswertungen, Voranmeldungen und Anträgen. Jährlich fertigen sie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen an und stehen ihren Mandanten in rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite. Der Mandant/die Mandantin steht dabei im Fokus einer umfassenden Beratung durch die Steuerberatungskanzleien.

Weitere Informationen stellt die Steuerberaterkammer Niedersachsen zur Verfügung.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für Aufnahme ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Steuerberatung.

Ausbilder bevorzugen Bewerber mit:

  • Realschulabschluss (Sek. I bzw. erweiterter Sek. I) oder
  • erfolgreichem Abschluss der Höheren Handelsschule/Berufsfachschule für Realschüler/-innen oder
  • Fachhochschulreife
  • Allgemeiner Hochschulreife

Dauer des Bildungsgangs

Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Bei entsprechenden Voraussetzungen besteht bevorzugt ab dem 2. Ausbildungsjahr die Möglichkeit, zusätzlich berufsbegleitend ein duales Studium zu absolvieren. Interessierte besuchen neben der Berufsschule und dem Betrieb zusätzlich die VWA Osnabrück und erwerben dort nach drei Jahren den Bachelor. Die Berufsschule vermittelt die einschlägigen schulisch-fachlichen Inhalte für den Abschluss der Steuerfachangestelltenausbildung.

Informationen zum dualen Studiengang erhalten Sie hier.

 

Unterrichtsinhalte

Berufsbezogener Lernbereich

(bei einem Ausbildungsbeginn vor dem 01.08.2023)

Betriebslehre (Steuerlehre)

  • Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Grundlagen der Körperschaftsteuer
  • Ermittlung der Gewerbesteuer
  • Abgabenordnung

Rechnungswesen/Controlling

  • Grundlagen der Finanzbuchführung
  • Beschaffung und Absatzwirtschaft
  • Personalwirtschaft
  • Finanzwirtschaft
  • Anlagenwirtschaft
  • Buchungen im Steuerbereich
  • Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung

Allgemeine Wirtschaftslehre

  • Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens, Grundzüge des Schuld- und Sachenrechts
  • Arbeitsrecht und soziale Sicherung
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Investition und Finanzierung
  • Grundzüge der Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik

Berufsbezogener Lernbereich

(bei einem Ausbildungsbeginn ab dem 01.08.2023)

Mit Ausbildungsbeginn 01.08.2023 tritt die Neuordnung für die Ausbildung der Steuerfachangestellten in Kraft. Die einschlägigen fachlichen Inhalte werden in Lernfeldern unterrichtet, die sich an betrieblichen Prozessen orientieren:

1. Ausbildungsjahr

  • LF 01: Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und am Wirtschaftsleben teilnehmen

  • LF 02: Buchführungsarbeiten durchführen

  • LF 03: Umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte bearbeiten

  • LF 04: Einkommensteuererklärungen von Beschäftigten erstellen

  • Zusatzqualifikation DATEV

2. Ausbildungsjahr

  • LF 05: Arbeitsentgelte berechnen und buchen

  • LF 06: Grenzüberschreitende Sachverhalte umsatzsteuerlich bearbeiten und erfassen

  • LF 07: Beschaffung und Verkauf von Anlagevermögen erfassen

  • LF 08: Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln

3. Ausbildungsjahr

  • LF 09: Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln

  • LF 10: Jahresabschlüsse erstellen und auswerten

  • LF 11: Verwaltungsakte prüfen, Rechtsbehelfe und Anträge vorbereiten

  • LF 12: Beratung von Mandantinnen und Mandanten im Team gestalten

Berufsübergreifender Lernbereich

Politik, Deutsch, Englisch, Religion

Berufsübergreifender Lernbereich

Politik, Deutsch, Englisch, Religion

Unterrichtsorganisation

Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche, im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) jeweils einmal wöchentlich statt.

Für verkürzte Ausbildungen besteht das Angebot, im zweiten Ausbildungsjahr weiterhin zwei Berufsschultage (je ein Tag in Fachstufe 1 und Fachstufe 2) zu besuchen.

Abschlüsse und Berechtigungen

Zwischenprüfung 

(bei einem Ausbildungsbeginn vor dem 01.08.2023)

Im März des zweiten Ausbildungsjahres absolvieren die Auszubildenden eine Zwischenprüfung in programmierter Form in den Lernbereichen Steuerlehre (Umsatzsteuer und allgemeines Steuerrecht), Rechnungswesen (Grundlagen der Finanzbuchführung, Beschaffung und Absatzwirtschaft, Personalwirtschaft) sowie in Wirtschaftslehre (Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens, Grundzüge des Schuld- und Sachenrechts, Arbeitsrecht und soziale Sicherung, ausgewählte Inhalte des Handels- und Gesellschaftsrechtes).

Zwischenprüfung

(bei einem Ausbildungsbeginn ab dem 01.08.2023)

Relevant für die Zwischenprüfung sind die Lernfelder 1-4.

Die Zwischenprüfung wird dabei neu gestaltet, sie zählt weiterhin nicht für die Ermittlung der Abschlussnote.

Abschlussprüfung

(bei einem Ausbildungsbeginn vor dem 01.08.2023)

Am Ende der Ausbildung wird eine Abschlussprüfung unter der Federführung der Steuerberaterkammer Niedersachsen abgelegt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil in den drei Fächern Steuerlehre (150 Minuten), Rechnungswesen (120 Minuten), Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten) und einer mündlichen Prüfung im Fach Mandantenorientierte Sachbearbeitung.

Prüfungsrelevant sind alle Inhalte des berufsbezogenen Lernbereiches (s. o.).

Seit 2012 werden diese Abschlussprüfungen als Verbundprüfungen abgelegt, es werden also in mehreren Steuerberaterkammerbezirken in Deutschland dieselben Abschlussprüfungen zeitgleich geschrieben.

Abschlussprüfung

(bei einem Ausbildungsbeginn ab dem 01.08.2023)

Relevant für die Abschlussprüfung sind grundsätzlich alle 12 Lernfelder des Rahmenlehrplans. Die Gewichtung ist wie folgt vorgegeben:

1. Steuerlehre - 130 Minuten (35 % der Note): Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten,

2. Rechnungswesen - 110 Minuten (30 % der Note): Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten,

3. Wirtschafts- und Sozialkunde - 60 Minuten (10 % der Note),

4. Mündliche Prüfung - 30 Minuten (25 % der Note): Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten.

Hinsichtlich der Zwischen- und Abschlussprüfungen liegen noch keine genaueren Informationen vor.

Die Abschlussprüfungen werden weiterhin als Verbundprüfungen abgelegt, es werden also in mehreren Steuerberaterkammerbezirken in Deutschland dieselben Abschlussprüfungen zeitgleich geschrieben.

Zwischen- und Abschlussprüfungen vergangener Jahre können auf der Homepage der Steuerberaterkammer Niedersachsen eingesehen und heruntergeladen werden.

Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet die Ausbildung. Gleichzeitig erreicht man unter bestimmten Notenvoraussetzungen den Berufsschulabschluss, gegebenenfalls auch Sekundarabschluss I oder den erweiterten Sekundarabschluss I.

Fortbildungs- und Karrierechancen:

Fortbildungsmöglichkeiten im Anschluss an die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sind zum Beispiel:

  • Steuerfachwirt/-in,
  • Bilanzbuchhalter/-in,
  • Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT),
  • Fachassistent/-in Lohn und Gehalt (FALG),
  • Fachassistent/-in Rechnungswesen und Controlling (FARC),
  • Steuerberater/-in.

Weitere Informationen Fortbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen entnehmen Sie bitte der Homepageder Steuerberaterkammer Niedersachsen.

Anmeldung

Wichtiger Hinweis für Auszubildende mit Ausbildungsbetrieb in Nordrhein-Westfalen.

Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden so frühzeitig wie möglich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können. Benutzen Sie dazu bitte das Online-Portal BERUFINO.

Im Anhang finden Sie eine schrittweise Anleitung, die Sie beim Anmeldeprozess unterstützt.

Informationen und Formulare

Ansprechpartnerin

Christine Vetter
0541 323-87100
E-Mail senden