Steuerfachangestellte werden von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ausgebildet.
Für ihre Mandanten erstellen Steuerfachangestellte die monatliche/quartalmäßige Buchführung mit den dazugehörenden Auswertungen, Voranmeldungen und Anträgen. Jährlich fertigen sie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen an und stehen ihren Mandanten in rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite. Der Mandant/die Mandantin steht dabei im Fokus einer umfassenden Beratung durch die Steuerberatungskanzleien.
Weitere Informationen stellt die Steuerberaterkammer Niedersachsen zur Verfügung.
Voraussetzung für Aufnahme ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Steuerberatung.
Ausbilder bevorzugen Bewerber mit:
Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.
Bei entsprechenden Voraussetzungen besteht bevorzugt ab dem 2. Ausbildungsjahr die Möglichkeit, zusätzlich berufsbegleitend ein duales Studium zu absolvieren. Interessierte besuchen neben der Berufsschule und dem Betrieb zusätzlich die VWA Osnabrück und erwerben dort nach drei Jahren den Bachelor. Die Berufsschule vermittelt die einschlägigen schulisch-fachlichen Inhalte für den Abschluss der Steuerfachangestelltenausbildung.
Informationen zum dualen Studiengang erhalten Sie hier.
Betriebslehre (Steuerlehre)
Rechnungswesen/Controlling
Allgemeine Wirtschaftslehre
Mit Ausbildungsbeginn 01.08.2023 tritt die Neuordnung für die Ausbildung der Steuerfachangestellten in Kraft. Die einschlägigen fachlichen Inhalte werden in Lernfeldern unterrichtet, die sich an betrieblichen Prozessen orientieren:
1. Ausbildungsjahr
LF 01: Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und am Wirtschaftsleben teilnehmen
LF 02: Buchführungsarbeiten durchführen
LF 03: Umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte bearbeiten
LF 04: Einkommensteuererklärungen von Beschäftigten erstellen
Zusatzqualifikation DATEV
2. Ausbildungsjahr
LF 05: Arbeitsentgelte berechnen und buchen
LF 06: Grenzüberschreitende Sachverhalte umsatzsteuerlich bearbeiten und erfassen
LF 07: Beschaffung und Verkauf von Anlagevermögen erfassen
LF 08: Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln
3. Ausbildungsjahr
LF 09: Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln
LF 10: Jahresabschlüsse erstellen und auswerten
LF 11: Verwaltungsakte prüfen, Rechtsbehelfe und Anträge vorbereiten
LF 12: Beratung von Mandantinnen und Mandanten im Team gestalten
Politik, Deutsch, Englisch, Religion
Politik, Deutsch, Englisch, Religion
Für weitere Informationen über die neuen Lernfelder, Prüfungsanforderungen etc. entsprechend der Neuordnung nutzen Sie bitte folgenden QR-Code:
Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche, im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) jeweils einmal wöchentlich statt.
Für verkürzte Ausbildungen besteht das Angebot, im zweiten Ausbildungsjahr weiterhin zwei Berufsschultage (je ein Tag in Fachstufe 1 und Fachstufe 2) zu besuchen.
Im März des zweiten Ausbildungsjahres absolvieren die Auszubildenden eine Zwischenprüfung in programmierter Form in den Lernbereichen Steuerlehre (Umsatzsteuer und allgemeines Steuerrecht), Rechnungswesen (Grundlagen der Finanzbuchführung, Beschaffung und Absatzwirtschaft, Personalwirtschaft) sowie in Wirtschaftslehre (Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens, Grundzüge des Schuld- und Sachenrechts, Arbeitsrecht und soziale Sicherung, ausgewählte Inhalte des Handels- und Gesellschaftsrechtes).
Relevant für die Zwischenprüfung sind die Lernfelder 1-4.
Die Zwischenprüfung wird dabei neu gestaltet, sie zählt weiterhin nicht für die Ermittlung der Abschlussnote.
Am Ende der Ausbildung wird eine Abschlussprüfung unter der Federführung der Steuerberaterkammer Niedersachsen abgelegt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil in den drei Fächern Steuerlehre (150 Minuten), Rechnungswesen (120 Minuten), Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten) und einer mündlichen Prüfung im Fach Mandantenorientierte Sachbearbeitung.
Prüfungsrelevant sind alle Inhalte des berufsbezogenen Lernbereiches (s. o.).
Seit 2012 werden diese Abschlussprüfungen als Verbundprüfungen abgelegt, es werden also in mehreren Steuerberaterkammerbezirken in Deutschland dieselben Abschlussprüfungen zeitgleich geschrieben.
Relevant für die Abschlussprüfung sind grundsätzlich alle 12 Lernfelder des Rahmenlehrplans. Die Gewichtung ist wie folgt vorgegeben:
1. Steuerlehre - 130 Minuten (35 % der Note): Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten,
2. Rechnungswesen - 110 Minuten (30 % der Note): Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde - 60 Minuten (10 % der Note),
4. Mündliche Prüfung - 30 Minuten (25 % der Note): Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten.
Hinsichtlich der Zwischen- und Abschlussprüfungen liegen noch keine genaueren Informationen vor.
Die Abschlussprüfungen werden weiterhin als Verbundprüfungen abgelegt, es werden also in mehreren Steuerberaterkammerbezirken in Deutschland dieselben Abschlussprüfungen zeitgleich geschrieben.
Zwischen- und Abschlussprüfungen vergangener Jahre können auf der Homepage der Steuerberaterkammer Niedersachsen eingesehen und heruntergeladen werden.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet die Ausbildung. Gleichzeitig erreicht man unter bestimmten Notenvoraussetzungen den Berufsschulabschluss, gegebenenfalls auch Sekundarabschluss I oder den erweiterten Sekundarabschluss I.
Fortbildungsmöglichkeiten im Anschluss an die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sind zum Beispiel:
Weitere Informationen Fortbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen entnehmen Sie bitte der Homepageder Steuerberaterkammer Niedersachsen.
Wichtiger Hinweis für Auszubildende mit Ausbildungsbetrieb in Nordrhein-Westfalen.
Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden so frühzeitig wie möglich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können. Benutzen Sie dazu bitte das Online-Portal BERUFINO.
Im Anhang finden Sie eine schrittweise Anleitung, die Sie beim Anmeldeprozess unterstützt.
Voraussichtlich in der ersten Woche (KW 26) der Sommerferien wird an dieser Stelle ein Formular eingeblendet, in welchem Sie die Klasse mit den im kommenden Schuljahr gültigen Wochentagen wählen können.
Wir werden uns bemühen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen, weisen aber darauf hin, dass wir gleichmäßige Klassenstärken anstreben. Wir bitten daher um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen nicht alle Klassenwahlwünsche erfüllt werden können. Über die endgültige Klassenzuteilung und den ersten Unterrichtstag werden wir Sie ca. zwei Wochen vor Schulbeginn per E-Mail benachrichtigen. Die Schule beginnt ab dem 05. August 2024. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Teamleiterin Frau Vetter per E-Mail (siehe Ende der Seite). Wir bitten, von Anrufen bezüglich der Klassenzuteilung im Sekretariat abzusehen, da dort noch keine Informationen hinsichtlich der Klassenzuteilung vorliegen.
Die Wahl der gewünschten Unterrichtstage ist abgeschlossen. Sie werden per E-Mail voraussichtlich ab der 31 KW über die konkrete Klassenzuteilung Ihrer dreijährigen Auszubildenden informiert. Der Unterricht beginnt ab dem 05. August 2024. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Teamleiterin Frau Vetter per E-Mail (siehe Ende der Seite). Wir bitten, von Anrufen bezüglich der Klassenzuteilung im Sekretariat abzusehen, da dort noch keine Informationen hinsichtlich der Klassenzuteilung vorliegen.