Sozialversicherungsfachangestellte/-r
Allgemeines
Unabhängig von den Fachrichtungen mit ihren jeweiligen Schwerpunkten des Sozialversicherungsrechts ergeben sich laut Rahmenlehrplan folgende Anforderungen für alle Sozialversicherungsfachangestellten:
- Im Mittelpunkt des Tätigkeitsfeldes des Sozialversicherungsfachangestellten steht die Bewältigung komplexer Aufgaben aus den Bereichen Versicherung, Beiträge und Leistungen. Dabei werden in zunehmendem Maße die erforderlichen Arbeiten mithilfe der modernen Informationstechnik erledigt.
- Von Sozialversicherungsfachangestellten wird umgehende Anpassung an sich verändernde Rechtsnormen erwartet. Sie müssen sich markt- und kundenorientiert verhalten und bei ihren Handlungen ökonomische Effizienzkriterien beachten und auch ökologischen Anforderungen gerecht werden.
Aufnahmevoraussetzungen
Erfahrungsgemäß setzen Krankenkassen für die Ausbildung mindestens den Sekundarabschluss I voraus. Die Mehrheit der Auszubildenden verfügt jedoch über einen erweiterten Sekundarabschluss I, eine Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife.
Dauer des Bildungsgangs
Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre und kann unter Umständen auf 2,5 Jahre verkürzt werden.
Unterrichtsinhalte
Allgemeine Lernziele
- Die Berufsschule soll neben weiterführendem Allgemeinwissen berufsbezogene Fachinhalte vermitteln. Außerdem sollen Urteilsvermögen und Handlungsfähigkeit ausgebaut werden.
- Es sollen Grundwissen vermittelt und Zusammenhänge in der Arbeitswelt und in anderen Bereichen erkannt werden.
- Die aktuelle Wirtschafts- und Sozialpolitik wird vermittelt und diskutiert.
- Der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken wird geschult.
- Es müssen Problemstellungen erfasst und Lösungsvorschläge mithilfe von beschafften Informationen selbstständig entwickelt werden.
Lernfelder
In den 3 Ausbildungsjahren sind folgende Lernfelder Gegenstand des Unterrichts:
- Grundlagen der Informationsbeschaffung
- Sozialversicherungsträger als Wirtschaftseinheit in der sozialen Marktwirtschaft.
- Sozialversicherung als besondere Form der Versicherung im Sozialstaat
- Soziale Entschädigung und soziale Hilfen, Ehe- und Familienrecht
- Einführung in das Recht und bürgerlich-rechtliche Grundlagen
- Schuld- und Sachenrecht
- Verwaltungsrecht
- Grundsätze wirtschaftlichen Handelns in der Sozialversicherung
- Rechnungswesen als Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrument in der Sozialversicherung
- Sozialversicherungsbetriebe im Wettbewerb
- Rechtsformen der Betriebe und Unternehmenskonzentration
- Geld und Zahlungsverkehr in der Sozialversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht gliedert sich in 6 Blöcke von jeweils 6 bis 8 Wochen Dauer. Termine für die Blockzeiten:
Nach Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb werden Möglichkeiten zur Teilnahme an einem Auslandspraktikum angeboten.
Abschlüsse und Berechtigungen
Zwischenprüfung
In der Mitte der Ausbildung soll der Ausbildungsstand festgestellt werden, um Auszubildenden und Ausbildern eine Kontrolle über den Erfolg der Ausbildung zu ermöglichen und ggf. Korrekturen vorzunehmen. Die Zwischenprüfung besteht aus zwei schriftlichen Arbeiten:
- "Versicherung/Finanzierung" und "Leistungen" (120 Minuten) und
- "Wirtschafts- und Sozialkunde" (WISO) (60 Minuten).
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildung folgt die Abschlussprüfung. Sie gliedert sich in zwei Teile:
Schriftlicher Teil:
An drei aufeinanderfolgenden Tagen sind vier Arbeiten in folgenden Prüfungsfächern zu schreiben:
- "Versicherung und Finanzierung" (zwei Arbeiten, jeweils 120 Minuten)
- "Leistungen" (eine Arbeit, 210 Minuten)
- "Wirtschaft- und Sozialkunde" (eine Arbeit, 90 Minuten)
Mündlicher Teil:
Sie gestalten ein 30-minütiges Beratungsgespräch auf der Grundlage eines vorgegebenen Sachverhaltes (Vorbereitungszeit 15 Minuten). Der zu erörternde Sachverhalt kann sich neben den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes auch auf die Inhalte des Rahmenlehrplanes beziehen.
Anmeldung
Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden so frühzeitig wie möglich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können:
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