Rechtsanwalt & Notar

Rechtsanwalt & Notar

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Allgemeines

Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwältinnen und -anwälte bei rechtlichen Dienst­leistungen und übernehmen Büro- und Verwaltungsaufgaben. Sie sind befähigt zum selbstständigen Erledigen der Korrespondenz, der Mahn- und Vollstreckungssachen, der Gebührenrechnungen und des Führens des Fristenkalenders mit Hilfe einer EDV-Anlage. Daneben müssen Telefonate entgegen­genommen, beantwortet oder weitergeleitet werden, Termine mit Mandanten vereinbart und Nachfragen bei Gerichten oder Behörden getätigt werden. Außerdem erledigen sie den Postein- und Postausgang. Von ihnen werden vertiefte Kenntnisse u. a. im Gebühren- und Verfahrensrecht im Vergleich zu den ReNos erwartet.

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte bereiten darüber hinaus notarielle Urkunden vor und veranlassen die notwendigen Tätigkeiten zur Durchführung notarieller Geschäfte. Die Erstellung notarieller Kostennoten und die Vorbereitung für Registereintragungen gehören ebenfalls zu ihren täglichen Aufgaben.

Weiteres Informationsmaterial zum Ausbildungsberuf erhalten Sie hier:

BERUFENET RA-Kammer Oldenburg Infos der RA-Kammern und BRAK

Ziele der Berufsschule

Die Berufsschule arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen und hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln.

Damit werden die Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen zur Erfüllung der spezifischen Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung befähigt. Das schließt die Förderung der Kompetenzen der jungen Menschen

  • zur persönlichen und strukturellen Reflexion,
  • zum lebensbegleitenden Lernen,
  • zur beruflichen sowie individuellen Flexibilität und Mobilität im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas ein.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages.

Dauer des Bildungsgangs

Die Ausbildung dauert regelmäßig drei Jahre und kann auf Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg um ein halbes Jahr verkürzt werden.

Unterrichtsinhalte

Unterrichtsinhalte für Rechtsanwaltsfachangestellte

Die wesentlichen Inhalte der schulischen Ausbildung sind geordnet nach Lernfeldern und umfassen folgende Bereiche:

  • Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren
  • Arbeitsabläufe im Team organisieren
  • Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden
  • Ansprüche außergerichtlich geltend machen
  • Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen
  • Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten
  • Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen
  • Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden
  • Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen selbstständig bearbeiten
  • Das zivilrechtliche Mandat im erstinstanzlichen Verfahren bearbeiten
  • Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten
  • Vorgänge in der Zwangsvollstreckung erarbeiten
  • In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten tätig werden
  • Besondere Verfahren bearbeiten
  • Die sach- und normgerechte Erstellung von Texten und Tabellen in integrativer Form

Unterrichtsinhalte für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Die wesentlichen Inhalte der schulischen Ausbildung sind geordnet nach Lernfeldern und umfassen folgende Bereiche:

  • Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren
  • Arbeitsabläufe im Team organisieren
  • Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden
  • Ansprüche außergerichtlich geltend machen
  • Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen
  • Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten
  • Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen
  • Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden
  • Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche Vorschriften anwenden
  • Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen
  • Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten
  • Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und abwickeln
  • Urkunden in erbrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten
  • Liegenschaftliche Angelegenheiten vorbereiten und abwickeln
  • Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten
  • Die sach- und normgerechte Erstellung von Texten und Tabellen in integrativer Form

Unterrichtsorganisation

Die Auszubildenden haben in jedem Ausbildungsjahr einen langen (bis zu neun Unterrichtsstunden) und einen kurzen (bis zu fünf Unterrichtsstunden) Berufsschultag.

Abschlüsse und Berechtigungen

Im zweiten Ausbildungsjahr muss eine schriftliche Zwischenprüfung abgelegt werden.

Die Abschlussprüfung vor der Rechtsanwaltskammer Oldenburg besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung mit überwiegend offenen Frage bzw. Aufgaben. Die Ausbildung endet mit Bestehen der Prüfung.

Nach i. d. R. 3-jährigem Besuch der Berufsschule erwirbt man unter bestimmten Notenvoraussetzungen den Berufsschulabschluss und damit zugleich, sofern noch nicht erreicht, den Hauptschulabschluss. Gegebenenfalls können auch der Sekundarabschluss I oder der erweiterte Sekundarabschluss I erreicht werden.

Nach zwei Jahren beruflicher Tätigkeit bietet die Rechtsanwaltskammer den Fortbildungslehrgang zur Geprüften Rechtsfachwirtin bzw. zum Geprüften Rechtsfachwirt oder auch zur Geprüften Notarfachwirtin bzw. zum Geprüften Notarfachwirt an.

Anmeldung

Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden so frühzeitig wie mög­lich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können:

Anmeldung

Bitte geben Sie die Berufsbezeichnung an: „Rechtsanwaltsfachangestellte“ bzw. „Rechtsanwalts- und Notar­fach­an­ge­stellte“

Ansprechpartner

Heiner Oortmann
0541 323-87100
E-Mail senden