Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwältinnen und -anwälte bei rechtlichen Dienstleistungen und übernehmen Büro- und Verwaltungsaufgaben. Sie sind befähigt zum selbstständigen Erledigen der Korrespondenz, der Mahn- und Vollstreckungssachen, der Gebührenrechnungen und des Führens des Fristenkalenders mit Hilfe einer EDV-Anlage. Daneben müssen Telefonate entgegengenommen, beantwortet oder weitergeleitet werden, Termine mit Mandanten vereinbart und Nachfragen bei Gerichten oder Behörden getätigt werden. Außerdem erledigen sie den Postein- und Postausgang. Von ihnen werden vertiefte Kenntnisse u. a. im Gebühren- und Verfahrensrecht im Vergleich zu den ReNos erwartet.
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte bereiten darüber hinaus notarielle Urkunden vor und veranlassen die notwendigen Tätigkeiten zur Durchführung notarieller Geschäfte. Die Erstellung notarieller Kostennoten und die Vorbereitung für Registereintragungen gehören ebenfalls zu ihren täglichen Aufgaben.
Weiteres Informationsmaterial zum Ausbildungsberuf erhalten Sie hier:
BERUFENET RA-Kammer Oldenburg Infos der RA-Kammern und BRAK
Die Berufsschule arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen und hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln.
Damit werden die Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen zur Erfüllung der spezifischen Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung befähigt. Das schließt die Förderung der Kompetenzen der jungen Menschen
Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages.
Die Ausbildung dauert regelmäßig drei Jahre und kann auf Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg um ein halbes Jahr verkürzt werden.
Die wesentlichen Inhalte der schulischen Ausbildung sind geordnet nach Lernfeldern und umfassen folgende Bereiche:
Die wesentlichen Inhalte der schulischen Ausbildung sind geordnet nach Lernfeldern und umfassen folgende Bereiche:
Die Auszubildenden haben in jedem Ausbildungsjahr einen langen (bis zu neun Unterrichtsstunden) und einen kurzen (bis zu fünf Unterrichtsstunden) Berufsschultag.
Im zweiten Ausbildungsjahr muss eine schriftliche Zwischenprüfung abgelegt werden.
Die Abschlussprüfung vor der Rechtsanwaltskammer Oldenburg besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung mit überwiegend offenen Frage bzw. Aufgaben. Die Ausbildung endet mit Bestehen der Prüfung.
Nach i. d. R. 3-jährigem Besuch der Berufsschule erwirbt man unter bestimmten Notenvoraussetzungen den Berufsschulabschluss und damit zugleich, sofern noch nicht erreicht, den Hauptschulabschluss. Gegebenenfalls können auch der Sekundarabschluss I oder der erweiterte Sekundarabschluss I erreicht werden.
Nach zwei Jahren beruflicher Tätigkeit bietet die Rechtsanwaltskammer den Fortbildungslehrgang zur Geprüften Rechtsfachwirtin bzw. zum Geprüften Rechtsfachwirt oder auch zur Geprüften Notarfachwirtin bzw. zum Geprüften Notarfachwirt an.
Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden so frühzeitig wie möglich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können:
Bitte geben Sie die Berufsbezeichnung an: „Rechtsanwaltsfachangestellte“ bzw. „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte“