Banken

Banken

Bankkaufmann/-frau

Allgemeines

Der Ausbildungsplatz bei einer Bank oder Sparkasse bietet eine anspruchsvolle und facettenreiche Ausbildung in einem Beruf, der auch heute noch gute Aufstiegsmöglichkeiten bietet, ohne ein Hochschulstudium zu absolvieren.

Bankkaufleute sind in allen Bereichen der Kreditinstitute tätig. Ihre Aufgaben sind Akquisition, Beratung und Betreuung von Kunden sowie der Verkauf von Bankleistungen und Bankprodukten. Da es im Produkt- und Dienstleistungsangebot der Kreditinstitute kaum Unterschiede gibt, ist die Beratungsqualität zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden.

Die Berufsschule als dualer Partner in der Berufsausbildung vermittelt ergänzend zur praktischen Ausbildung in den unterschiedlichen Bereichen der Banken ein breites Basiswissen.

Aufnahmevoraussetzungen

Das Anforderungsprofil an die Mitarbeiter von Kreditinstituten ist durch eine zunehmende Markt- und Kundenorientierung gekennzeichnet. Diesen Anforderungen trägt die Bankausbildung Rechnung. Das Ziel der betrieblichen und schulischen Ausbildung von Bankkaufleuten ist auf den Erwerb einer umfassenden Handlungskompetenz gerichtet.

Eine wichtige persönliche Voraussetzung für die angestrebte berufliche Handlungsfähigkeit liegt in der Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengerecht und selbstständig lösen zu können. Neben der Fachkompetenz sollte der/die zukünftige Bankkaufmann/-frau folgende Qualifikationen erfüllen:

  • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Methoden- und Medienkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
  • Flexibilität und ständige Leistungs- bzw. Lernbereitschaft.

Wichtig sind darüber hinaus auch Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und gute schulische Leistungen. Erfahrungsgemäß setzen Kreditinstitute für die Ausbildung mindestens den Sekundarabschluss I voraus. Die Mehrheit der Auszubildenden verfügt jedoch über einen erweiterten Sekundarabschluss I, eine Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife.

Dauer des Bildungsgangs

Die Dauer der Ausbildung beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre. Bei entsprechender Vorbildung (z. B. Abitur) verkürzt sich diese auf zwei bzw. zweieinhalb Jahre. Bei überdurchschnittlichen Leistungen während der Ausbildung ist eine Verkürzung ebenfalls möglich.

Unterrichtsinhalte

Eine Kernkompetenz von Bankkaufleuten ist die Beratung von Kunden in finanziellen Angelegenheiten. Notwendige Voraussetzungen hierfür sind fundierte Fachkenntnisse, kommunikative Fähigkeiten, vernetztes und analytisches Denken sowie Eigeninitiative und Empathie.

Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau trägt diesen Anforderungen Rechnung. Er umfasst insgesamt 13 Lernfelder, die sich an den beruflichen Handlungsfeldern orientieren und zu einer beruflichen Handlungskompetenz führen.

Folgende Lernfelder sind Gegenstand des Berufsschulunterrichts:

1. Ausbildungsjahr:

  • Die eigene Rolle im Betrieb und im Wirtschaftsleben mitgestalten
  • Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
  • Konten für Geschäfts- und Firmenkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
  • Kunden über Anlagen auf Konten und staatlich gefördertes Sparen beraten
  • Allgemein-Verbraucherdarlehen abschließen

2. Ausbildungsjahr:

  • Marktmodelle anwenden
  • Werteströme und Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren
  • Kunden über die Anlage in Finanzprodukten beraten
  • Baufinanzierungen abschließen

3. Ausbildungsjahr:

  • Gesamtwirtschaftliche Einflüsse analysieren und beurteilen
  • Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern
  • Kunden über Produkte der Vorsorge und Absicherung informieren
  • Finanzierungen für Geschäfts- und Firmenkunden abschließen

 

Der berufsbezogene Unterricht wird ergänzt durch die allgemeinbildenden Fächer Politik, Deutsch, Englisch, Religion und Sport. Während im Politikunterricht z. B. die politischen Rahmenbedingungen und die unterschiedlichen Interessenlagen im Vordergrund stehen, berücksichtigt der Deutsch- und Englischunterricht verstärkt den Kommunikationsaspekt im Hinblick auf die berufliche Praxis. Hier werden u.a. bankspezifische Beratungssituationen simuliert und reflektiert, um den erhöhten Anspruch nach kommunikativen und fremdsprachlichen Kompetenzen gerecht zu werden. Der Kompetenzerwerb im Kontext der digitalen Arbeits- und Geschäftswelt ist integrativer Bestandteil aller Lernfelder.

Für die Auszubildenden zum Bankkaufmann bzw. zur Bankkauffrau besteht zusätzlich die Möglichkeit an einer KMK-Fremdsprachenzertifizierung teilzunehmen.

Unterrichtsorganisation

Die Bankauszubildenden werden je nach Ausbildungsdauer in vier bis sechs zusammenhängenden Schulblöcken für ca. sechs bis sieben Wochen unterrichtet. Der Unterricht wird zurzeit von acht Lehrerinnen und Lehrern erteilt. Alle haben ein wirtschaftswissenschaftliches und pädagogisches Studium abgeschlossen. Darüber hinaus verfügt der größte Teil über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bankbereich.

(*) Übergang zum 5-Block-Modell mit verlängerten Blockzeiten

Abschlüsse und Berechtigungen

Der schulische Teil der Berufsausbildung endet mit dem erfolgreichen Abschluss der vier bzw. sechs Unterrichtsblöcke und wird mit einem Abschlusszeugnis der Berufsschule dokumentiert.

Prüfungen

Die Prüfungen finden vor der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim statt.

Neue Ausbildungsordnung (ab 01.08.2020)

Die Neuordnung des Berufsbildes Bankkaufmann/Bankkauffrau zum 01.08.2020 sieht eine gestreckte Abschlussprüfung vor. Bei dieser Prüfung findet keine Zwischenprüfung statt, sondern eine Abschlussprüfung, die sich aus zwei Teilen zusammensetzt, die zeitlich getrennt voneinander geprüft werden. So wird Teil 1 im 4. Ausbildungshalbjahr geprüft und umfasst die Lernfelder 1 bis 5. Ziel dieser Abschlussprüfung Teil 1 ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit abschließend festzustellen, insofern Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten festgestellt werden, die bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Ausbildungsrahmenplan zu vermitteln sind. Prüfungsgegenstand von Teil 2 sind die Inhalte des zweiten Ausbildungsabschnitts (Lernfeld 6 bis 13) am jeweiligen Ende der Ausbildung. Beide Prüfungsteile fließen dabei in einem in der Verordnung festgelegten Verhältnis (20 %: 80 %) in die Bewertung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung ein.

Das Kundenberatungsgespräch stellt den letzten Teil der Prüfung zum/zur Bankkaufmann/Bankkauffrau. Es umfasst 30 Minuten und geht mit 30 % in die Gesamtbewertung des Prüfungsergebnisses ein. In diesem Gespräch soll der Prüfling vor dem Prüfungsausschuss nachweisen, dass er Beratungsgespräche ganzheitlich, systematisch, situationsgerecht und zielorientiert führen kann.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Abschlussprüfung haben Bankauszubildende eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.

Die Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung sind vielfältig und richten sich nach individuellen Neigungen und persönlichem Engagement.

Anmeldung

Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden so frühzeitig wie mög­lich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können.

Anmeldung

Ansprechpartner

Oliver Stiepel
0541 323-87100
E-Mail senden