Seit jeher gehört es zu den wichtigsten Aufgaben in einer Schule, allen Schülerinnen und Schülern ein sicheres, von Gefahren freies und Gesundheit förderndes Lernumfeld zu gewährleisten.
Seit dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 ist eine Schulleitung explizit verpflichtet, auch allen anderen Personen, die in der Schule tätig sind, einen sicheren und von Gefahren freien Arbeitsplatz zu gewährleisten. Entsprechende Vorgaben finden sich in den grundlegenden Erlassen Arbeitsschutz in Schulen vom 10.12.2013, Sicherheit im Unterricht vom 19.03.2014 und Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung vom 31.01.2014.
Die vielschichtigen Aufgaben, Vorschriften und Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz hat der Kultusminister in einer sehr informativen Website gebündelt: Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Zusätzlich zu dieser Website stehen den Lehrkräften und sonstigen Bediensteten alle wichtigen Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an unserer Schule auf IServ zur Einsicht zur Verfügung.