Die öffentliche Verwaltung befindet sich in einem Prozess der Wandlung zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen. Zur Förderung dieses Prozesses benötigen die öffentlichen Verwaltungen der Kommunen, des Landes, des Bundes, aber auch die Kirchen, Mitarbeiter mit Fachkompetenz in rechtlichen und ökonomischen Fragen. Sie sollten zugleich auch Methoden der Problemlösung, Informationsbeschaffung und -verarbeitung einsetzen können sowie die Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation und zu eigenverantwortlichem und selbstständigem Handeln besitzen.
Das gewünschte Profil der/des Verwaltungsfachangestellten zeichnet sich durch Verantwortungsbereitschaft, Kundenorientierung, Kostenbewusstsein, Eigeninitiative, Flexibilität und Selbständigkeit aus. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass jedes Verwaltungshandeln unter dem Primat der Rechtmäßigkeit zu erfolgen hat.
Von den ausbildenden Behörden werden in der Regel Bewerber mit dem Sekundarabschluss I (Realschulabschluss), der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife eingestellt.
Die Aufnahme in die Berufsschule setzt ein bestehendes Ausbildungsverhältnis voraus.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt eine Verkürzung auf 2 ½ Jahre.
Der berufsbezogene Unterricht erfolgt in folgenden Lernfeldern:
Der Berufsschulunterricht findet statt in drei "13-Wochen-Blöcken" mit einem Umfang von insgesamt
Die Ausbildung erfolgt im dualen System, weist jedoch zu anderen Ausbildungsberufen des Berufsfeldes „Wirtschaft und Verwaltung" Besonderheiten hinsichtlich der institutionellen Organisation auf. Neben den ausbildenden Behörden und der Berufsschule wird die Ausbildung auch von den Ausbildungseinrichtungen der Verwaltungen getragen. Für den Bereich der Landes- und kommunalen Verwaltung sind dies die so genannten Studieninstitute.
Im Rahmen der Ausbildung werden daher vier unterschiedliche Ausbildungsphasen durchlaufen:
Zu den Ausbildungseinrichtungen für die Verwaltung gelangen Sie über folgende Links:
Münder Hannover Oldenburg Braunschweig
Nach der Grundstufe bzw. im Anschluss an den Zwischenlehrgang des Studienseminars findet eine schriftliche Zwischenprüfung in den folgenden drei Prüfungsgebieten statt:
Am Ende der Ausbildung bzw. im Anschluss an den Abschlusslehrgang des Studienseminars steht eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung.
Die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt in den vier Prüfungsbereichen:
Die mündliche (fachpraktische) Abschlussprüfung wird im Prüfungsbereich "Fallbezogene Rechtsanwendung" durchgeführt.
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung endet die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann der erweiterte Sekundarabschluss I erreicht werden.
Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen im Erwerb der Fachhochschulreife durch den Besuch der Fachoberschule Verwaltung und Rechtspflege an unserer Schule. Dabei erfolgt der Einstieg direkt in die Klasse 12. Mit dem Besuch des Angestelltenlehrganges II nebst "Zweiter Prüfung" bei den Studieninstituten wird auf eine Tätigkeit auf der gehobenen Funktionsebene vorbereitet.
Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden so frühzeitig wie möglich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können: