Der klassische Ausbildungsberuf „Versicherungskaufmann/-frau" ist im Jahre 2006 durch die Berufsbezeichnung „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen" abgelöst und grundlegend neu geordnet worden. Zum 1. August 2022 wurde das Berufsbild ein weiteres Mal verändert und heißt seitdem „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“.
Strukturveränderungen in den Versicherungsgesellschaften, gesetzliche Änderungen, EU-Empfehlungen und -Verordnungen, Kunden- statt Produktorientierung, etc. haben das Qualifikationsprofil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innen- und Außendienst verändert. Die Neuordnung zielt daher auf:
Die Berufsschule als dualer Partner in der Berufsausbildung vermittelt ergänzend zur praktischen Ausbildung in den unterschiedlichen Bereichen der Versicherungen und Finanzanlagen ein breites Basiswissen.
Das Anforderungsprofil an die Mitarbeiter/-innen von Versicherungen und Versicherungs- und Finanzvermittlern ist durch eine zunehmende Markt- und Kundenorientierung gekennzeichnet. Diesen Anforderungen trägt der Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“ Rechnung. Das Ziel der betrieblichen und schulischen Ausbildung ist auf den Erwerb einer umfassenden Handlungskompetenz ausgerichtet.
Eine wichtige persönliche Voraussetzung für die angestrebte berufliche Handlungsfähigkeit liegt in der Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht und selbstständig zu lösen. Neben der Fachkompetenz sollte der/die zukünftige Kaufmann/Kauffrau für Versicherung und Finanzanlagen folgende Qualifikationen erfüllen:
Wichtig sind darüber hinaus auch Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und gute schulische Leistungen. Erfahrungsgemäß setzen Ausbildungsunternehmen in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft für die Ausbildung mindestens den Sekundarabschluss I voraus. Die Mehrheit der Auszubildenden verfügt jedoch über einen erweiterten Sekundarabschluss I, eine Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife.
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Eine Verkürzung ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen, jedoch aufgrund der Komplexität der Versicherungs- und Finanzanlagenmaterie nicht empfehlenswert.
Eine Kernkompetenz von Kaufleuten für Versicherungen und Finanzanlagen ist die Beratung von Kunden in Versicherungsfragen und finanziellen Angelegenheiten. Notwendige Voraussetzungen hierfür sind fundierte Fachkenntnisse, kommunikative Fähigkeiten, vernetztes und analytisches Denken sowie Eigeninitiative und Empathie.
Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen trägt diesen Anforderungen Rechnung. Er umfasst insgesamt 13 Lernfelder, die sich an den beruflichen Handlungsfeldern orientieren und zu einer beruflichen Handlungskompetenz führen.
Folgende Lernfelder sind Gegenstand des Berufsschulunterrichts:
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
Die Struktur der Ausbildungsbetriebe hat besondere Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation. Die Arbeitgeber sind häufig kleine bis mittelgroße Agenturen, die nicht blockweise auf ihre Auszubildenden verzichten möchten. Aus diesem Grund wird von den BBS am Schölerberg ausschließlich Teilzeitunterricht angeboten.
Der schulische Teil der Berufsausbildung endet mit dem erfolgreichen Abschluss der drei Schuljahre und wird mit einem Abschlusszeugnis der Berufsschule dokumentiert.
Die Prüfungen finden in der Regel vor der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim statt. Die Neuordnung des Berufsbildes „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“ zum 01.08.2022 sieht eine gestreckte Abschlussprüfung vor. Bei dieser Prüfung findet keine Zwischenprüfung statt, sondern eine Abschlussprüfung, die sich aus zwei Teilen zusammensetzt, die zeitlich getrennt voneinander geprüft werden.
Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungszeit ist der erste Teil der schriftlichen Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abzulegen (Dauer: 120 Min.).
Die Prüfungsinhalte sind bundeseinheitlich (Ausnahme: Baden-Württemberg) und fragen die Lernfelder 2 -5 sowie ein kleiner Teil des Lernfeldes 6 ab. Das Ergebnis der GAP I geht zu 20% in das Gesamtergebnis ein und kann nicht wiederholt werden.
Am Ende der Ausbildung wird bundeseinheitlich (Ausnahme: Baden-Württemberg) der zweite Teil der Abschlussprüfung vor der IHK abgelegt. Sie besteht aus zwei schriftlichen und zwei mündlichen Teilen, welche insgesamt 80 % des Prüfungsergebnisses ausmachen:
Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet die Ausbildung. Gleichzeitig wird bei erfolgreichem Besuch der Berufsschule der Berufsschulabschluss sowie die Zusatzqualifikation nach §34f GewO erworben. Für weitere Informationen zur Abschlussprüfung empfiehlt sich ein Besuch der Website des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV).
Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden so frühzeitig wie möglich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können.